Familienunterstützende Hilfen
Familienunterstützende Hilfen bezeichnen den Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung, in dem Familien bei der Erziehung von Kindern oder Jugendlichen punktuell Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte von außen benötigen. Hier bietet die Jugendhilfe unterschiedliche Formen der Beratung und Hilfestellung für Eltern oder andere Erziehungsberechtigte sowie die Kinder und Jugendlichen selbst an. Die Leistungsformen unterscheiden sich hauptsächlich durch Adressatin bzw. Adressat, Dauer und Intensität.
Erziehungsberatung
Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte haben nach § 28 SGB VIII (Erziehungsberatung) die Möglichkeit, sich kostenfrei sowie unter Einhaltung der Schweigepflicht, bei Erziehungsfragen oder persönlichen sowie familienbezogenen Problemen an Erziehungsberatungsstellen zu wenden. Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beratenden Lösungen, erarbeiten Bewältigungsstrategien und stehen den Ratsuchenden mit Ihrem Fachwissen zur Seite. Erziehungsberatung kann auch ohne Einbeziehung des Jugendamtes in Anspruch genommen werden. Einen Überblick über Erziehungsberatungsstellen in Sachsen finden Sie auf der Homepage der Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen.
- Landesarbeitsgemeinschaft Erziehungs- und Familienberatung Sachsen e. V.
- Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (bke)
Sozialpädagogische Familienhilfe
Die Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII ist eine intensive Form der Erziehungsberatung. Bei dieser Hilfeform kommt eine sozialpädagogische Fachkraft in die Familie und bietet ganzheitliche Unterstützung bei den Erziehungsaufgaben sowie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen an. Ziel ist es, unter Einbeziehung der ganzen Familie, die Konfliktlösungs- und Bewältigungsmöglichkeiten so zu erweitern, dass auftretende Probleme wieder selbständig gemeistert werden können. In der Regel wird die Sozialpädagogische Familienhilfe über einen längeren Zeitraum erbracht. Über die Inanspruchnahme und im Verlauf der Hilfe berät der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes vor Ort, unter Beteiligung der Familie, in Form eines Hilfeplangesprächs nach § 36 SGB VIII.
Erziehungsbeistand
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf individuelle Begleitung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Diese wird von sozialpädagogischen Fachkräften in Form von Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII erbracht. Im Mittelpunkt steht der junge Mensch in Wechselbeziehung mit seinem sozialen Umfeld. Unter Erhaltung des Lebensbezugs zum sozialen Umfeld soll die Verselbstständigung der/des Minderjährigen gefördert werden.
Über die Inanspruchnahme und im Verlauf der Hilfe berät, unter Beteiligung des jungen Menschen sowie deren Familie, der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes vor Ort.
Soziale Gruppenarbeit
Die Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII ist ein Angebot für ältere Kinder und Jugendliche. Sie ermöglicht, unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes, ein vielschichtiges Lernen im Bereich individueller Entwicklung, Interaktion im sozialen Gruppenkontext sowie die Erarbeitung von konkreten Sach- oder Inhaltsaspekten. Die Soziale Gruppenarbeit soll die Adressatin bzw. den Adressaten bei der Problembewältigung mit der eigenen Umwelt unterstützen und dahingehend befähigen, bestehende Entwicklungsschwierigkeiten zu überwinden.
In einem Jugendstrafverfahren kann die Teilnahme an Sozialer Gruppenarbeit einer jugendlichen Straftäterin bzw. einem jugendlichen Straftäter in durch die Jugendrichterin bzw. den Jugendrichter als Weisung nach § 10 Jugendgerichtsgesetz (JGG) auferlegt werden. In der Regel wurde hier im Vorfeld bereits durch das Jugendamt, im Rahmen der Jugendhilfe im Strafverfahren, der individuelle Bedarf der/des Jugendlichen festgestellt.
Über die Inanspruchnahme und im Verlauf der Hilfe berät, unter Beteiligung des jungen Menschen sowie deren Familie, der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes vor Ort.
Tagesgruppe
Die Betreuung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII stellt eine intensivere Form der sozialen Gruppenarbeit und gleichzeitig eine Vorstufe zur außerfamiliären Unterbringung dar. Eine Tagesgruppe bietet einen alternativen Lebensort auf Zeit, ohne dass die Kinder bzw. Jugendliche aus den Familien herausgelöst werden. Im Mittelpunkt der Arbeit von Tagesgruppen stehen das soziale Lernen in der Gruppe, die Begleitung der schulischen Förderung und die Elternarbeit.
Über die Inanspruchnahme und im Verlauf der Hilfe berät, unter Beteiligung des jungen Menschen sowie deren Familie, der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes vor Ort.
- Handreichung für eine praxisgerechte Unterstützung von Eltern mit Behinderung und deren Kinder (*.pdf, 0,59 MB) verabschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss am 08.12.2022