Fachberatung zu Leistungen der Jugendhilfe
An das Landesjugendamt als ausführende Fachbehörde ergeht der gesetzliche Auftrag, durch Beratung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Entwicklung von Empfehlungen die Gleichmäßigkeit der nach diesem Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben und Leistungen auf Landesebene herzustellen. Die Beratung schließt alle Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe ein, wobei die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung als Ausprägung der besonderen Verantwortlichkeit des überörtlichen Trägers zu werten ist.
Kontakt
N. N.
Telefon: 0371 24081-140
Katrin Scheffler - Referentin -
Telefon: 0371 24081-171
Christina März - Referentin -
Telefon: 0371 24081-123