Hauptinhalt

Fachberatung zu Leistungen der Jugendhilfe

An das Landesjugendamt als ausführende Fachbehörde ergeht der gesetzliche Auftrag, durch Beratung der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und die Entwicklung von Empfehlungen die Gleichmäßigkeit der nach diesem Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben und Leistungen auf Landesebene herzustellen. Die Beratung schließt alle Aufgabenfelder der Kinder- und Jugendhilfe ein, wobei die Beratung der Träger von Einrichtungen während der Planung und Betriebsführung als Ausprägung der besonderen Verantwortlichkeit des überörtlichen Trägers zu werten ist.

Kontakt

Fachberatung (außer Kindertagesbetreuung, Vollzeitpflege und grenzüberschreitende Unterbringung):

N. N.

Telefon: 0371 24081-140

 

Fachberatung Kindertagesbetreuung:

Katrin Scheffler - Referentin -

Telefon: 0371 24081-171

 

Fachberatung Vollzeitpflege; grenzüberschreitende Unterbringung:

Christina März - Referentin -

Telefon: 0371 24081-123

Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

Jugendliche verbringen gemeinsam ihre Freizeit und lehnen an einer Wand

© AdobeStock_Luxy_Images

Familienbildung

Mutter und Vater haben ihr Kind an der Hand und stehen am Strand

© pixabay

Kindertagesbetreuung

ein kleines Kind hält bunt bemalte Finger in Kamera

© iStockphoto

Jugendhilfeplanung

Schreibtisch von oben, welcher mit vielen Papieren belegt ist

© Blue_Planet_Studio_AdobeStock

Jugendhilfe im Strafverfahren

ein Jugendlicher mit aufgesetzter Kapuze lehnt an einer Wand

© iStock-zodebala

zurück zum Seitenanfang