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Jugendhilfe im Strafverfahren

Jugendlicher mit aufgesetzter Kapuze lehnt an einer Wand © iStock_zodebala

Die Jugendhilfe hat einen gesetzlichen Auftrag, junge Menschen während des gesamten Verfahrens vor einem Jugendgericht zu begleiten. Dieser umfangreiche Auftrag beinhaltet die Beratung vor der Verhandlung, die Begleitung zur Hauptverhandlung sowie die Mitgestaltung von Übergängen auch in der Folge von Verurteilung, wie beispielsweise Arbeitsweisungen oder Haftstrafen und die Begleitung während dieser Maßnahmen.

Kontakt

Claudia Schelter

Telefon: 0371 24081-130

E-Mail: E-Mail

Da sich die Zielgruppe dieser Leistung der Jugendhilfe aus einer Verzahnung des Jugendhilferechts und dem Jugendgerichtsgesetz ergibt, werden vorrangig Jugendliche von 14 bis 17 Jahren und Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren betreut. Gleichwohl umfasst der Auftrag an die Jugendhilfe grundsätzlich junge Volljährige bis 27 Jahren. Kinder unter 14 sind nicht strafmündig und werden daher von den regulären Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise dem Allgemeinen Sozialen Dienst betreut.

Die Betreuung während des Jugendstrafverfahrens wird von sozialpädagogischen Fachkräften in der Regel in einem unabhängigen, spezialisierten Fachdienst der örtlich zuständigen Jugendämter erbracht und Jugendhilfe im Strafverfahren(JuHiS) genannt. Die JuHiS hat dabei als Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Justiz eine wichtige Doppelfunktion: Sie hat Verantwortung gegenüber dem jungen Menschen und dem Jugendgericht.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JuHiS bringen durch schriftliche aber auch mündliche Stellungnahmen die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im Jugendstrafverfahren zur Geltung. Zu diesem Zweck informieren sie die beteiligten Behörden über die Entwicklung, die Umwelt und die Erforschung der Persönlichkeit des jungen Menschen und äußern sich zu den betreffenden Maßnahmen, die zu ergreifen sind. Darüber hinaus bieten die Jugendämter der Kreise und Kreisfreien Städte im Rahmen der JuHiS vielfältige Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für straffällig gewordene junge Menschen und deren Familien an.

Broschüre: Ambulante Maßnahmen

Zwei rote Männchen mit einem Paragrafenzeichen in ihrer Mitte

Umsetzung der Ambulanten Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz durch die Jugendhilfe

Angebots-/Projektverzeichnis

Herausgeber

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt - Landesjugendamt

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