Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) soll Jugendhilfe zur Verwirklichung dieses Rechts insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, Eltern und andere Erziehungsberechtigte beraten und unterstützen, junge Menschen vor Gefahren für ihr Wohl schützen und insgesamt dazu beitragen, positive Lebensbedingungen zu erhalten oder zu schaffen.