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Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit

mehrere Jugendliche verbringen gemeinsam ihre Freizeit und lehnen an einer Mauer © AdobeStock_Luxy_Images

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches – Achtes Buch (SGB VIII) soll Jugendhilfe zur Verwirklichung dieses Rechts insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern, Eltern und andere Erziehungsberechtigte beraten und unterstützen, junge Menschen vor Gefahren für ihr Wohl schützen und insgesamt dazu beitragen, positive Lebensbedingungen zu erhalten oder zu schaffen.

Kontakt

N. N.

Telefon: 0371 24081-140

Jugend- und Jugendverbandsarbeit

Jugendliche stehen im Kreis im Wald und halten ihre Hände übereinander

© iStock_PJPhoto69

Jugendsozialarbeit

ein Jugendlicher sitzt nachdenklich auf dem Fußboden

© AdobeStock_1STunningART

Kinder- und Jugendschutz

ein Junge sitzt nachdenklich im Park mit seinem Handy in der Hand

© AdobeStock_Valua_Vitaly

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