Fachempfehlung
Fachempfehlung zur Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen
der besondere Beitrag der Schulsozialarbeit als Entwicklungs- und Bildungsbegleiterin
Herausgeber
SMS
Angebote im Rahmen der Jugendsozialarbeit wenden sich schwerpunktmäßig an junge Menschen in sozial oder individuell bedingten Nachteilssituationen. Über sozialpädagogische Hilfen soll die schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und die soziale Integration dieser jungen Menschen unterstützt werden. Die sozialpädagogischen Hilfen werden u. a. im Rahmen der Schulsozialarbeit, von Jugendberatungsstellen, in sozialpädagogisch begleiteten Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen und im begleiteten Jugendwohnen angeboten.
Zentrale Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit sind:
Angebote der Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII werden von den örtlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt. Dabei kommt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe die Gesamt- einschließlich der Planungsverantwortung zu.
Das Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch fachliche Beratung, Fortbildung sowie die Erarbeitung von Empfehlungen. Insbesondere im Bereich der Fortbildung erfolgt eine Zusammenarbeit mit landesweit agierenden Fachstellen.
Schulsozialarbeit unterstützt und begleitet als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe junge Menschen dabei, deren subjektiv bedeutsame Fragen und Themen zur Gestaltung der eigenen Biografie und Lebensbewältigung im Kontext individueller, sozialer, schulischer sowie zukünftiger beruflicher Entwicklung zu bearbeiten. In ihrer Ausrichtung auf die individuelle Lebenslage von Kindern und Jugendlichen unterscheidet sie sich damit wesentlich vom curricular geprägten schulischen Bildungsprozess mit dem Schwerpunkt der Bewältigung jahrgangsbezogener Lernaufgaben.
Gleichsam bedeutend für die Schulsozialarbeit ist, die Anschlussfähigkeit der verschiedenen Bildungsorte, die junge Menschen in Bezug auf ihre Bildungsbiografien durchlaufen, zu fördern. Um diesen Auftrag umsetzen zu können, ist die Zusammenarbeit mit den Akteur/innen an den für junge Menschen bedeutsamen Bildungsorten, einschließlich der Eltern und Erziehungsberechtigten, unabdingbar.
Das Landesjugendamt arbeitet auf überörtlicher Ebene mit der Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit Sachsen e.V. zusammen.
Angebote der Arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit, wie Jugendberatungsstellen, Jugendwerkstätten und produktionsschulorientierte Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, zielen auf die umfassende Förderung individueller Entwicklungsprozesse am Übergang junger Menschen in Ausbildung und Beruf. Dabei werden junge Menschen in sozial oder individuell bedingten Nachteilssituationen in den Blick genommen.
Über Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit bindet sich die Jugendhilfe in die übergreifende Jugendberufshilfe mit den Leistungsträgern und Akteuren der Arbeitsverwaltung, der Grundsicherung, der Schule sowie der Jugendhilfe ein und leistet hier einen eigenständigen Beitrag.
Die Zusammenarbeit der Leistungsträger und Akteure im Rahmen der Jugendberufshilfe ist im Freistaat Sachsen in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Auf Landesebene ist zur Umsetzung dieser Vereinbarung ein Landesarbeitskreis Jugendberufshilfe tätig.
Das Landesjugendamt arbeitet auf überörtlicher Ebene mit der Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft »Freier Träger der Jugendsozialarbeit« Sachsen e. V. zusammen.
der besondere Beitrag der Schulsozialarbeit als Entwicklungs- und Bildungsbegleiterin
SMS
Studie im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
ZEP - Zentrum für Evaluation und Politikberatung