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Kinder- und Jugendschutz

ein Junge sitzt im Park, hält sein Handy in der Hand und schaut nachdenklich © AdobeStock_308392176_Valua_Vitaly

Junge Menschen sind während ihres Erwachsenwerdens mit Risiken und Gefährdungssituationen konfrontiert, welche ihre Entwicklungschancen beeinträchtigen können. Vor dem Hintergrund veränderter Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen, der Entwicklung im Bereich der Medienangebote, der Vielfalt kommerzieller und weltanschaulicher Angebote, der Verfügbarkeit und gesellschaftlichen Akzeptanz von legalen und illegalen Substanzen und weiterer Risikofaktoren gilt es, Kinder und Jugendliche mittels erzieherischer, rechtlicher sowie struktureller Maßnahmen zu schützen. Kinder- und Jugendschutz umfasst demnach:

Kontakt

Esther Anders

Telefon: 0371 24081-145

E-Mail: E-Mail

  • Sozialpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe gemäß § 14 SGB VIII (»Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz«)
  • Gesetzliche, ordnungsrechtliche und kontrollierende Interventionen des Jugendschutzes in der Öffentlichkeit, im Bereich der Medien sowie des Jugendarbeitsschutzes (»Kontrollierend-eingreifender Kinder- und Jugendschutz«)
  • Strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt

Die Umsetzung sozialpädagogischer Angebote des Kinder- und Jugendschutzes gemäß § 14 SGB VIII als dem Kernbereich des Kinder- und Jugendschutzes im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe obliegt den örtlichen Trägern der Jugendhilfe, wobei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe dabei die Gesamt- einschließlich der Planungsverantwortung zukommt.  

Das Landesjugendamt unterstützt die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch fachliche Beratung, Fortbildung sowie die Erarbeitung von Empfehlungen. Insbesondere im Bereich der Fortbildung erfolgt eine Zusammenarbeit mit bundes- und landesweit agierenden Trägern und Fachstellen.

Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß § 14 SGB VIII sollen

  • junge Menschen in ihren Kompetenzen stärken, sich vor Gefährdungen und Entwicklungsrisiken zu schützen,
  • Eltern sowie Fachkräfte in sozialpädagogischen und pädagogischen Arbeitsfeldern darin unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen und deren Auseinandersetzung mit Risikofaktoren anzuregen und zu begleiten.

Die Fachaufgabe »Kinder- und Jugendschutz«, die von den dafür verantwortlichen Fachkräften in den Landkreisen und kreisfreien Städten realisiert wird, wird durch ihren Querschnittsauftrag innerhalb sozialpädagogischer Leistungsfelder und Sozialisationsbereiche wirksam. Entsprechend der regionalen Situation hinsichtlich einer Gefährdung von Kindern und Jugendlichen werden durch die Verantwortlichen in den Gebietskörperschaften unterschiedliche Schwerpunktsetzungen in der Ausgestaltung des Arbeitsfeldes vorgenommen.

Zentrale Themen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes sind insbesondere der Umgang mit Suchtmittelgebrauch und Suchtgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen, die Medienerziehung und die Gewaltprävention.

Zur Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte, Gefährdungen und Risikoverhalten bei jungen Menschen wahrzunehmen, zu thematisieren und fachliche Handlungsstrategien einschließlich der Kooperationen zum Suchthilfesystem zu entwickeln, werden im Freistaat Sachsen Fortbildungen zum Thema »Motivierende Kurzintervention bei konsumierenden Jugendlichen« (MOVE) von dafür ausgebildeten Trainer/innen angeboten und durchgeführt. Fachkräfte der Jugend- und Jugendsozialarbeit, des Kinder- und Jugendschutzes sowie der Hilfen zur Erziehung, die im Kontakt mit konsumierenden Jugendlichen stehen und die für die sozialpädagogische Arbeit fortgebildet werden möchten oder an weiteren Informationen zu den Inhalten von MOVE-Kursen interessiert sind, können sich an die aufgeführten Trainer/-innen in der hier veröffentlichten Liste (siehe unten) wenden.

Das Landesjugendamt arbeitet auf überörtlicher Ebene mit den beiden Fachstellen Aktion Jugendschutz Sachsen e.V. sowie Landesfilmdienst für Jugend- und Erwachsenenbildung e. V. zusammen.

Kontrollierend-eingreifender Jugendschutz umfasst gesetzliche, ordnungsrechtliche und kontrollierende Interventionen, mit denen bestimmte Gefährdungstatbestände, zum Beispiel der Zugang zu öffentlichen und medialen Räumen, geregelt werden sollen mit dem Ziel, den Rechtsstatus von Kindern und Jugendlichen gegenüber erwachsenen Gefährdenden sowie Organisationen und Institutionen zu verbessern.

Zuständig für die Kontrolle und Einhaltung der Vorschriften des Jugendschutzgesetzes sind im Freistaat Sachsen gemäß § 37 Landesjugendhilfegesetz die Orts- und Kreispolizeibehörden und der Polizeivollzugsdienst.

Broschüre

mehrere Gesichter schauen von oben in die Linse des Fotoapparates

»Kinder- und Jugendschutz & Medienerziehung«

Empfehlung zum Kinder- und Jugendschutz im Freistaat Sachsen; Orientierungshilfe zur Medienerziehung im Kinder- und Jugendschutz

Herausgeber

SMS

Broschüre

es sind drei Jugendliche zu sehen, von denen einer seinen Personalausweis vorzeigt

»Jugendschutz - verständlich erklärt«

Erläuterungen der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, insbesondere zu Alkoholabgabe und -konsum, Abgabe von Tabakwaren (E-Zigaretten, E-Shishas), Rauchen, Aufenthalt in Gaststätten, Besuch von Tanzveranstaltungen und Spielhallen

Herausgeber

Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

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