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Jugendhilfeplanung

Schreibtisch von oben, belegt mit vielen Papieren und Tabellen © Blue_Planet_Studio_AdobeStock

Jugendhilfeplanung ist das zentrale Steuerungselement des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zur Gestaltung einer effektiven und bedarfsgerechten Jugendhilfe. Ziel ist ein aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen.

Jugendhilfeplanung beinhaltet die Erhebung des Bestands von Einrichtungen, Diensten und Angeboten sowie die Bedarfermittlung unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihrer Familien. Auf dieser Basis wird eine entsprechende Maßnahmeplanung abgeleitet.

Kontakt

Heiko Ecke

Telefon: 0371 24081-142

E-Mail: E-Mail

Ein wichtiger Teil der Jugendhilfeplanung ist die Überprüfungen der Wirksamkeit bzw. des Erfolges der Jugendhilfeleistungen. Im gesamten Planungsprozess sind die freien Träger und junge Menschen frühzeitig und umfassend zu beteiligen.

Jugendhilfeplanung ist gesetzliche Aufgabe des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe vertreten durch das Jugendamt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.

Der Planungsprozess wird in der Verwaltung des Jugendamtes innitiert und begleitet. Eine steuernde Funktion übt der Jugendhilfeausschuss sowie der Unterausschuss Jugendhilfeplanung aus. Zur Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe können Arbeitsgemeinschaften bzw. Planungsgruppen gebildet werden.

Die Bedarfsaussagen und die daraus abgeleitete Maßnahmeplanung werden in der Regel in einem Jugendhilfeplan für einen mittelfristigen Zeitraum von 3-5 Jahren zusammengefasst, der vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wird.

Der Beschluss des Jugendhilfeausschusses erfolgt nach der Abwägung zwischen dem Bestand, den erforderlichen Angeboten, Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe sowie dern zur Verfügung stehenden Ressourcen.

Überörtliche Jugendhilfeplanung erstreckt sich auf Bereiche, die einen oder mehrere Jugendamtsbereiche überschreiten sowie auf Arbeitsfelder, die sich aus einer überregionalen Aufgabenübertagung ergeben.
Dazu gehören:

Sozialstrukturbeschreibung

  • Darstellung bevölkerungs- und sozialstruktureller Entwicklungen im Freistaat Sachsen aus der Sicht der Jugendhilfe

Situationsbeschreibung in Feldern der Jugendhilfe

  • Darstellung von Entwicklungen in der Jugendhilfelandschaft im Freistaat Sachsen

Fachplanung

  • Aufgaben, die fachliche Bedarfslagen insbesondere die Weiterentwicklung der Jugendhilfe betreffen

Bereichs- und Projektplanung

  • Beplanung der Aufgabenfelder, die sich auf die Aufgabenübertragung des Landesjugendamtes an landesweite freie Träger der Jugendhilfe beziehen
  • Beplanung von Aufgabenfeldern, die sich auf den gleichmäßigen Ausbau der Jugendhilfeangebote im Freistaat Sachsen beziehen

Zuständig für die überörtliche Jugendhilfeplanung ist der Freistaat Sachsen vertreten durch das Landesjugendamt.

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