Hilfen zur Erziehung (HzE)
Eine grundlegende Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist die Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Schutz vor Gefahren für ein gesundes Aufwachsen. In dieser besonderen Verantwortung stehen auch die Hilfen zur Erziehung mit ihren vielfältigen Angeboten für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in besonderen Belastungs- und Krisensituationen. Auf Hilfen zur Erziehung nach § 27 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) besteht ein Rechtsanspruch, wenn ohne diese eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet werden kann oder die Hilfe aufgrund der Situation des jungen Menschen notwendig ist. Maßgeblich für die Art und den Umfang der Hilfe ist jeweils der individuelle Einzelfall.
Die Entscheidungen darüber, ob eine Hilfe notwendig und geeignet ist bzw. welche Hilfe durch wen erbracht werden soll, wird gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen getroffen. Voraussetzung hierfür ist eine ausführliche Information und Beratung der Leistungsberechtigen und -empfänger. Bei längerfristigen Hilfen muss gemeinsam mit allen Beteiligten ein Hilfeplan nach § 36 SGB VIII aufgestellt werden.
Anspruch auf Hilfe zur Erziehung gegenüber dem zuständigen örtlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) haben die sorgeberechtigten Eltern bzw. bzw. ein anderer gesetzlicher Vertreter. Die Kosten für eine Hilfe zur Erziehung trägt grundsätzlich das örtlich zuständige Jugendamt. Bei einer Unterbringung außerhalb der eigenen Familie und bei der Erziehung in Tagesgruppen werden die Eltern oder Jugendlichen entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu den Kosten herangezogen. Keinesfalls darf eine notwendige Hilfe aber an Kostenfragen scheitern.
Aufgaben des Landesjugendamtes
Die sozialpädagogischen Fachkräfte in den sächsischen Jugendämtern erhalten durch das Landesjugendamt in schwierigen Einzelfällen fachliche Beratung und Unterstützung. Auch freie Träger und Verbände können auf Anfrage beraten werden.
Darüber hinaus bietet das Landesjugendamt aktuelle Informationen sowie Arbeitshilfen zu den verschiedenen Leistungen der Hilfen zur Erziehung und für die zuständigen Leitungsfachkräfte im Bereich der Hilfen zur Erziehung bei Jugendämtern verschiedentliche Formate zum fachlichen Austausch an. Das umfangreiche Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes für unterschiedliche fachliche Zielgruppen fördert den stetigen Qualitätsentwicklungsprozess in Sachsen.
- Fachliche Würdigung zur Absolvent*innenbefragung der Ausbildungsgänge für sozial-/heilpädagogische Fach- und Hochschulqualifikationen in Sachsen (*.pdf, 0,19 MB) verbschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss am 17.03.2022
- Bekanntmachung des SMS - Landesjugendamt - über die Festsetzung der Höhe des Barbetrages gemäß § 39 Abs. 2 SGB VIII ab 2020 (*.pdf, 99,19 KB) beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss am 07.03.2019
- § 27 SGB VIII Hilfe zur Erziehung
- § 36 SGB VIII Mitwirkung, Hilfeplan
- Situation zum Personalbedarf in den Hilfen zur Erziehung im Freistaat Sachsen (*.pdf, 0,79 MB) zur Kenntnis genommen vom Landesjugendhilfeausschuss am 20.03.2018
- Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen Amt24
- Landesjugendhilfegesetz (LJHG)
- Fortbildungsprogramm des Landesjugendamtes (*.pdf, 0,75 MB)
- Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V.
- Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V.
- AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
- Ombudstelle FOSA Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V.
- Broschüre: »Deine Rechte im Hilfeplanverfahren« Kinder- und Jugendhilferechtsverein e. V.
- »Blaufeuer« Landesfachstelle zur Beratung von Mitarbeiter(inne)n öffentlicher und freier Träger in Fällen sexueller Grenzverletzungen durch Kinder, Jugendliche und Heranwachsende