Kinder- und Jugendhilferecht
Im Arbeitsbereich Kinder- und Jugendhilferecht des Landesjugendamtes (LJA) werden Anfragen von Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe zu allgemeinen juristischen Sachverhalten bearbeitet. Zudem wird die Beratung zu Fragestellungen der örtlichen Zuständigkeit, der Kostenerstattung sowie Kostenbeteiligung im Kontext der Erbringung von Jugendhilfeleistungen angeboten.
Darüber hinaus bestehen beim Landesjugendamt gemäß §§ 42b Abs. 3 SGB VIII, 32a LJHG eine Landesstelle zur Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) sowie gemäß § 78g SGB VIII eine Geschäftsstelle der Schiedsstelle für Streit- und Konfliktfälle zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Einrichtungen der Jugendhilfe über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung.