Landesstelle für unbegleitete minderjährige Ausländer
Ab dem 1. November 2015 unterliegen ausländische Minderjährige, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland einreisen, einem bundes- und landesweiten Verteilungsverfahren. Die wesentlichen Bestimmungen hierzu finden sich in §§ 42a - 42f sowie § 88a SGB VIII.
Nach bisheriger Rechtslage war das Jugendamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich die unbegleiteten Minderjährigen aufhalten, zu dessen Inobhutnahme verpflichtet. Dies führte zur Überforderung an einzelnen Einreisepunkten.
Die seit 1. November 2015 geltende Regelung gewährleistet eine gleichmäßige Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) auf die Bundesländer auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels sowie die Einrichtung sog. Verteilstellen bei den Ländern. Diese regeln die Verteilung innerhalb der Länder. Die Landesverteilstelle in Sachsen ist beim Landesjugendamt Sachsen angesiedelt.
- Nr. 147 - Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen Verteilungsverfahren, Maßnahmen der Jugendhilfe und Clearingverfahren – 3. aktualisierte Fassung 2020 – Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter (BAGLJÄ)