Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen am Landesjugendamt
Bundesstiftung Frühe Hilfen
Durch das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz wurde eine verbindliche gesetzliche Grundlage für die Frühen Hilfen und den Auf- und Ausbau sowie die Weiterentwicklung von Netzwerken mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen geschaffen. Die darin verankerte Bundesinitiative »Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen« unterstützte bundesweit von 2012 bis 2017 die bereits bestehenden Aktivitäten von Ländern und Kommunen zur Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeit für Frühe Hilfen und die Einbindung von Familienhebammen und vergleichbaren Berufsgruppen aus dem Gesundheitsbereich auch unter Einbeziehung ehrenamtlichen Engagements.
Kontakt
Claudia Albrecht, Landeskoordinatorin
Telefon: 0371 24081-133
Annika Kötschau, Landeskoordinatorin
Telefon: 0371 24081-116
Gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) wurde die Bundesinitiative Frühe Hilfen in einen »Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien« überführt. Der Fonds wird mittels der Bundesstiftung Frühe Hilfen umgesetzt. Die Bundesstiftung trat zum 01.01.2018 in Kraft und baut auf den Strukturen der Bundesinitiative Frühe Hilfen auf. Grundlagen dafür sind die von Bund und Ländern unterzeichnete »Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen über die Bundesstiftung Frühe Hilfen« (VV Fonds Frühe Hilfen) und die »Leistungsleitlinien Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen«.
Für die fachliche Koordinierung und Umsetzung von Maßnahmen der Qualifizierung, Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den einzelnen Förderbereichen auf Landesebene nach Art. 3 Absatz 1 Nr. 4 VV Fonds Frühe Hilfen ist die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen zuständig.
Im Rahmen der Qualitätsentwicklung und -sicherung ist die Landeskoordinierungsstelle Frühe Hilfen beauftragt, die öffentlichen Träger bei der Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen zu unterstützen. Auf dieser Grundlage stehen den Gebietskörperschaften folgende Ansprechpartner zur Fachberatung zur Verfügung:
Claudia Albrecht
Telefon: 0371 24081-133
Annika Kötschau
Telefon: 0371 24081-116
- Richtlinie des SMS zur Förderung des Präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen im Freistaat Sachsen (FRL Präventiver Kinderschutz und Frühe Hilfen - FRL PKFH)
- Förderkonzept zu der Richtlinie des SMS zur Förderung des präventiven Kinderschutzes und Früher Hilfen im Freistaat Sachsen (*.pdf, 0,55 MB) 25.06.2019
- Nationales Zentrum Frühe Hilfen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Kinderschutzmedizin in Sachsen - Fachkräfteportal
- Qualitätsrahmen Frühe Hilfen Nationales Zentrum Frühe Hilfen
- Bundesinitiative Frühe Hilfen Bericht 2016 Nationales Zentrum Frühe Hilfen
- SATZUNG Bundesstiftung Frühe Hilfen
- Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG Bundesanzeiger Verlag
- LEISTUNGSLEITLINIEN Bundesstiftung Frühe Hilfen zur Umsetzung des Fonds Frühe Hilfen
- VERWALTUNGSVEREINBARUNG Fonds Frühe Hilfen über die Bundestiftung Frühe Hilfen
- LEITBILD FRÜHE HILFEN BEITRAG DES NZFH-BEIRATS Nationales Zentrum Frühe Hilfen