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Zentrale Adoptionsstelle

Holzwürfel mit Buchstaben ergeben das Wort Adoption © AdobeStock - Africa Studio

Ein Kind zu adoptieren, ist eine besondere Form der Familiengründung. Eine Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biografie in einer neuen Familie sichern. Die Adoption eines Kindes wird erst dann in Betracht gezogen, wenn feststeht, dass eine Lebensperspektive in der Herkunftsfamilie auch mit Unterstützungsangeboten nicht vorhanden ist.

Dabei steht das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt. Ausgangsbasis und Ziel aller Bemühungen sind das Kind und die Wahrung seiner Rechte und Bedürfnisse.

Die zentrale Adoptionsstelle ist Ansprechpartner in allen Fragen der Adoption.

Sie bearbeitet Grundsatzfragen und unterstützt die Adoptionsvermittlungsstellen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage der Adoptionsgesetze und der Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter durch fachliche Beratung.

Schwerpunkte dabei sind:

  • die Vermittlung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,
  • Adoptionen mit Auslandsberührung sowie
  • sonstige schwierige Einzelfälle.

Kontakt

Franka Dost

Telefon: 0371 24081-185

Telefax: 0351 4510054941

E-Mail: E-Mail

Ramona Ueberfuhr

Telefon: 0371 24081-184

Telefax: 0351 4510054945

E-Mail: E-Mail

Die zentrale Adoptionsstelle berät Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Adoptionsvermittlung und Adoptierte und ihre Familien nach Abschluss der Adoption und bei der Herkunftssuche.

Ebenso bearbeitet sie Anfragen von Behörden und Institutionen, die bei Adoptionsvermittlungen involviert sind.

Die zentrale Adoptionsstelle führt Fortbildungsveranstaltungen für die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen durch und stellt regelmäßig aktuelle Informationen, Arbeitshilfen und Broschüren zum Thema Adoption zur Verfügung.

Die zentrale Adoptionsstelle Sachsen ist zentrale Behörde im Sinne des Haager Adoptionsübereinkommens für den Freistaat Sachsen und in dieser Funktion berechtigt, im Rahmen internationaler Adoptionsverfahren mit den zuständigen ausländischen Behörden zusammenzuarbeiten und Kinder aus dem Ausland zu vermitteln.

Darüber hinaus entscheidet die zentrale Adoptionsstelle über:

  • die Errichtung gemeinsamer Adoptionsvermittlungsstellen benachbarter Jugendämter
  • Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der personellen Mindestbesetzung einer Adoptionsvermittlungsstelle mit Fachkräften
  • die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft
  • die Zulassung als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle

Zu den weiteren Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle gehören

  • die Erarbeitung von gutachtlichen Stellungnahmen bei Adoptionsverfahren mit Auslandsberührung und bei der Anerkennung und der Umwandlung ausländischer Adoptionsentscheidungen
  • die Verhinderung von Kinderhandel und unzulässigen Vermittlungen.

Adoption - ein denkbarer Weg

Holzbrücke durch einen Park

Informationen für abgebende Eltern

allgemeiner Überblick über Bedeutung einer Adoption, Beratung und Begleitung während und nach der Entscheidungsfindung, die rechtlichen Folgen, Beratungsstellen und Ansprechpartnern

Herausgeber

SMS

Adoption - ein denkbarer Weg

Ein Kind malt mit Kreide auf dem Gehweg

Informationen für Adoptionsbewerber

allgemeiner Überblick zu Aufgaben einer Adoptionsvermittlungsstelle, zur Adoptionsbewerbung, -vermittlung und -pflege sowie Kosten einer Adoption

Herausgeber

SMS

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