Die zentrale Adoptionsstelle berät Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Adoptionsvermittlung und Adoptierte und ihre Familien nach Abschluss der Adoption und bei der Herkunftssuche.
Ebenso bearbeitet sie Anfragen von Behörden und Institutionen, die bei Adoptionsvermittlungen involviert sind.
Die zentrale Adoptionsstelle führt Fortbildungsveranstaltungen für die Fachkräfte der Adoptionsvermittlungsstellen durch und stellt regelmäßig aktuelle Informationen, Arbeitshilfen und Broschüren zum Thema Adoption zur Verfügung.
Die zentrale Adoptionsstelle Sachsen ist zentrale Behörde im Sinne des Haager Adoptionsübereinkommens für den Freistaat Sachsen und in dieser Funktion berechtigt, im Rahmen internationaler Adoptionsverfahren mit den zuständigen ausländischen Behörden zusammenzuarbeiten und Kinder aus dem Ausland zu vermitteln.
Darüber hinaus entscheidet die zentrale Adoptionsstelle über:
- die Errichtung gemeinsamer Adoptionsvermittlungsstellen benachbarter Jugendämter
- Ausnahmegenehmigungen hinsichtlich der personellen Mindestbesetzung einer Adoptionsvermittlungsstelle mit Fachkräften
- die Anerkennung von Adoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft
- die Zulassung als anerkannte Auslandsvermittlungsstelle
Zu den weiteren Aufgaben der zentralen Adoptionsstelle gehören
- die Erarbeitung von gutachtlichen Stellungnahmen bei Adoptionsverfahren mit Auslandsberührung und bei der Anerkennung und der Umwandlung ausländischer Adoptionsentscheidungen
- die Verhinderung von Kinderhandel und unzulässigen Vermittlungen.